Fußläufig 5 Minuten vom Bahnhof entfernt und in der Nähe der Haltestelle Dreikönigenstraße sind wir gut erreichbar. Parken ist im Innenhof möglich - rechts einbiegen - auf einem der reservierten Stellplätze.

 

Als staatlich zugelassene (approbierte) Kinder - und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich im Arzt -  / Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen.

Gesetzlich Versicherte

Seit April 2014 besitze ich die Abrechnungsgenehmigung (Kassensitz) für die gesetzlichen Krankenkassen. Sowohl Psychotherapie als auch Diagnostik sind in der Regel Kassenleistungen und werden somit nach Antragsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ab dem 15. Lebensjahr dürfen gesetzlich Versicherte Jugendliche eigenständig einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich im Erstgespräch klären.

Privat Krankenversicherte und Beihilfe Versicherte

Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten von Psychotherapie und Diagnostik vollständig übernommen. Die Beihilfestellen erstatten grundsätzlich die Kosten. Die Beihilfe trägt die Kosten zu 80%, 20% werden dann von der privaten Krankenversicherung gezahlt. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten sich Privatversicherte und Beihilfeversicherte mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder mit der Versicherung oder Beihilfestelle Kontakt aufnehmen.

In fünf Sprechstunden und weiteren probatorischen Sitzungen, wird mit Hilfe einer Anamneseerhebung, einer Verhaltensbeobachtung des Kindes und im Einzelfall Testuntersuchungen (z.B. unterschiedliche Fragebögen, standardisierte Intelligenztestung, Entwicklungsdiagnostik) eine Basisdiagnostik durchgeführt. Außerdem werden die bereits vorhandenen Ressourcen des Kindes, des Jugendlichen bzw. der gesamten Familie erfasst. Im Anschluss daran wird über die Diagnose aufgeklärt und das weitere therapeutische Vorgehen besprochen. Sollte tatsächlicher Therapiebedarf für eine Verhaltenstherapie bestehen, werden die Therapieziele festgelegt und ein Behandlungsplan im Einvernehmen mit dem/der Patienten/in und/oder den Eltern erstellt.

 Die Sitzungen dauern 50 Minuten. Sie finden in der Regel einmal in der Woche zu einem festen Termin in meiner Praxis statt. Die Gesamtdauer einer Therapie ist individuell unterschiedlich und abhängig vom Störungsbild. Dazu informiere ich gerne.

Der zunächst wöchentliche Abstand zwischen den Sitzungen verlängert sich in Abhängigkeit von der Erreichung der vereinbarten Therapieziele und der jeweiligen Therapieerfolge.

Terminabsprachen sind erforderlich, weil die Praxis als "Bestellpraxis" organisiert ist, um störungsfrei Behandlungen durchführen zu können. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, die offene Sprechstunde zu nutzen nach Absprache.